Allgemeine Geschäftsbedigungen
- Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Fritsch Akademie GmbH, nachstehend kurz „Fritsch Akademie“ genannt, und dem Kunden/ Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Individualvereinbarungen oder die „Besonderen Vertragsbedingungen“ haben Vorrang.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers. AGB des Teilnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten die Fritsch Akademie auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
- Vertragsabschluss
2.1 Verträge werden zwischen der Fritsch Akademie und dem Kunden (Teilnehmer) geschlossen. Kunden können natürliche oder juristische Personen sein. Der Kunde kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, eine andere geeignete Person zu benennen, die an den Veranstaltungen (z. B. Seminare/Coachings/Lehrgänge u. a.) teilnehmen kann. Geeignet sind Personen, die die Zugangsvoraussetzungen der Fritsch Akademie erfüllen. Der Kunde bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner und damit Teilnehmer. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, es sei denn, es wird mit ihm ein separater Vertrag geschlossen.
2.2 Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt durch das vollständige wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der durch die Fritsch Akademie vorgegebenen Anmeldeformulare oder durch Online-Anmeldungen über die Webseiten der Fritsch Akademie. Die Übersendung der Anmeldeformulare kann per Email, auf dem Postweg, per Fax oder durch Übergabe erfolgen.
2.3 Der Vertrag wird durch eine die automatisierte Anmeldebestätigung von der Fritsch Akademie oder durch andere schriftliche Kommunikationsformen, die eindeutig die vereinbarte Anmeldung bestätigen, zwischen der Fritsch Akademie und dem Teilnehmer geschlossen. Eine etwaige Anmeldebestätigung kann per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die Fritsch Akademie schriftlich bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
- Leistungen der Fritsch Akademie
3.1 Die Fritsch Akademie erbringt die Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Sie ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.
3.2 Der Teilnehmer kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen auf der Website der Fritsch Akademie informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm in Beratungsprozessen individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Seminaren oder dem Bedarf angepassten Inhouse-Seminaren gilt die jeweils vereinbarte Konzeption. Etwaige weitere Informationen kann der Teilnehmer bei der Fritsch Akademie anfordern.
3.3 Die jeweiligen Veranstaltungsorte und der Dozent werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Die Fritsch Akademie behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Dozenten vorzunehmen. Soweit durch diese Änderungen das Veranstaltungsziel nicht wesentlich gefährdet wird, steht dem Teilnehmer kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
3.4 Die Fritsch Akademie ist berechtigt, insbesondere bei zu geringen Anmeldungen, bei Ausfall eines Dozenten – soweit nicht rechtzeitig ein Ersatzdozent verpflichtet werden kann – oder bei nicht vorhersehbarem Ausfall der Unterrichtsräumlichkeiten, die Veranstaltung abzusagen.
Die Fritsch Akademie schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Veranstaltungen aus. Muss ein Seminar aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist die Fritsch Akademie berechtigt, dem Teilnehmer einen Ersatztermin vorzuschlagen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach personalisierter Bekanntgabe der Ersatzveranstaltung, seine Teilnahme für die Ersatzveranstaltung schriftlich abzusagen, sollte er an dieser nicht teilnehmen können oder wollen (ausgeschlossen Punkt 9.6 „Höhere Gewalt“). Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Teilnehmer rechtzeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.
3.5 Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, die sich aus der berechtigten Seminarabsage ergeben könnten, hat der Teilnehmer nicht.
3.6 In den Honoraren und Kursgebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, folgende Leistungen nicht enthalten:
- Übernachtungen
- Reisekosten
- Verpflegung der Teilnehmer
- Raum- und Raumnebenkosten.
3.7 Die Fritsch Akademie versichert, dass weder ihre Mitarbeiter, noch die von ihm eingesetzten Dozenten Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben; sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzten Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen; und diese Erklärung genauso für andere Sekten jeglicher Art gilt.
- Urheberrechte
4.1 Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Prospekte von der Fritsch Akademie und seiner Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bild- oder Videoaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seines gebuchten und bezahlten Seminars erhaltene Informationen und Publikationen für eigene Zwecke zu nutzen.
4.2 Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.
- Versicherung des Teilnehmers
Der Teilnehmer versichert, dass weder er, noch die von ihm benannte Person einer der in 3.6 genannten Sekten angehört bzw. in Kenntnis der Sektenzugehörigkeit des Veranstalters an solchen Kursen oder Schulungen teilgenommen hat.
Gleichfalls versichert der Teilnehmer, in jeder Hinsicht uneingeschränkt körperlich und geistig gesund zu sein. Auf jede Vorerkrankung, Erkrankung, bzw. jedes mögliche bestehende Gesundheitsrisiko bzw. neu entstehende Gesundheitsrisiko sowie akute oder in den vergangenen 24 Monaten ansteckend physische Erkrankung oder einmalig oder wiederkehrende psychische ärztliche Betreuung, auch Rauschgift- oder Arznei-Konsum, ist der Fritsch Akademie vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen.
- Rechte der Fritsch Akademie
6.1 Die Fritsch Akademie und ihre Dozenten behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei einer unrichtigen Versicherung nach 5., bei Störungen der Veranstaltung von einigem Gewicht oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der Fritsch Akademie der anderen Teilnehmern (z. B. Ehrverletzung oder Diebstahl) anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Seminargebühr ist in diesem Fall vollständig zu entrichten. Die Fritsch Akademie behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
6.2 Die Fritsch Akademie ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Teilnehmers anzubieten.
- Teilnehmerverhalten
7.1 Den Teilnehmern sind während des Seminars jegliche kommerzielle Tätigkeiten untersagt. Es ist daher unter keinen Umständen erlaubt, eigene Produkte und/oder Dienstleistung in irgendeiner Form innerhalb und außerhalb der Seminare anzubieten, zu verkaufen oder zu verschenken. Bei Verstoß behalten wir uns vor den Teilnehmer vom Seminar auszuschließen ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Verboten sind während des Seminars jede Art von Film- und Fotoaufnahmen, es sei denn, die Fritsch Akademie gestattet dies ausdrücklich. Werden im Nachhinein Verstöße gegen diese Bedingung bekannt, z.B. durch Veröffentlichung von Aufnahmen, behält sich die Fritsch Akademie rechtliche Schritte, z.B. Schadensersatzforderungen vor.
- Zahlungsbedingungen
8.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Eventuell anfallende Prüfungsgebühren sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, kein Bestandteil der Veranstaltungsgebühr.
8.2 Soweit bei Vertragsabschluss keine andere schriftliche Regelung getroffen ist, werden die Teilnehmergebühren mit Zugang der Teilnahmebestätigung und der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.
8.3 Der Teilnehmer kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt nach 8.2 (§ 286 II 2 BGB), durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, in Zahlungsverzug.
8.4 Bei Zahlungsverzug hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Fritsch Akademie ist berechtigt, den Teilnehmer während des Zahlungsverzugs im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts von der Veranstaltung auszuschließen.
8.5 Während des Zahlungsverzuges ist die Fritsch Akademie berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Widerrufs- und Rücktrittsrecht
Die Widerrufsfrist selbst beträgt gemäß § 355 I BGB zwei Wochen und beginnt mit Absendung der Anmeldung. Belegend hierbei ist das Datum auf der Anmeldung. Der Widerruf ist schriftlich entweder per Mail an kontakt@fritsch-akademie.de oder schriftlich an: Fritsch Akademie GmbH, Streitstraße 24, 13587 Berlin zu senden.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung der Frist genügt die fristgerechte Absendung des Widerrufs. Nach Eingang des Widerrufs sind wir gesetzlich verpflichtet eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten.
9.1 Unabhängig vom vorgenannten Widerrufsrecht bleibt dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht nach folgenden Maßgaben vorbehalten:
- Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Fritsch Akademie zu erklären. Ein kostenloser Rücktritt von dem Vertrag ist nicht möglich.
- Bei Rücktritt von 120 (oder mehr) Tagen vor Veranstaltungsbeginn, werden 20% des Gesamtbetrages einbehalten.
- Bei Rücktritt von weniger als 120 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Gesamtbetrages einbehalten.
- Bei Rücktritt innerhalb 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
Ausgeschlossen von dieser Regelung ist Punkt 9.6 „Höhere Gewalt“.
9.2 Mit dieser Gebühr sind die Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Schadensersatz abgegolten. Bis dahin geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
9.3 Ist eine bestimmte (Mindest-) Lehrgangsdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
9.4. Im Falle einer Veranstaltung außerhalb der Fritsch Akademie, für die externe Räumlichkeiten angemietet werden, gelten Sonder-Rücktrittsrechte:
- Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Fritsch Akademie zu erklären. Ein kostenloser Rücktritt von dem Vertrag ist nicht möglich.
- Bei Rücktritt von 180 (oder mehr) Tagen vor Veranstaltungsbeginn, werden 40% des Gesamtbetrages einbehalten.
- Bei Rücktritt von weniger als 180 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Gesamtbetrages einbehalten.
- Bei Rücktritt innerhalb 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
9.5. Geld-Zurück-Garantie
- Die Geld-Zurück-Garantie gilt nur für extra hierfür ausgewiesene Workshops.
- Die Fritsch Akademie behält sich eine Bearbeitungsgebühr bei Abbruch vor, die dem gezahlten Workshop-Betrag abgezogen wird.
- Die Gesamtkosten des Workshops müssen vor Beginn der Ausbildung geleistet sein.
- Die Geld-Zurück-Garantie greift ausschließlich bei schriftlichem Rücktrittsgesuch bis maximal 5 Tage nach Workshopbeginn.
- Die Geld-Zurück-Garantie erlischt automatisch bei Terminverschiebung seitens des Teilnehmers.
9.6. Höhere Gewalt
Im Falle von Höherer Gewalt, die nicht die Fritsch Akademie GmbH zu verantworten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Workshop-Gebühren. Individuelle Kulanzregelungen der Terminverlegung werden ausschließlich schriftlich getroffen.
- Datenschutz
10.1 Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anmeldeformulare wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Andernfalls ist die Fritsch Akademie berechtigt, die Anmeldung abzulehnen oder den Vertrag anzufechten.
10.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von der Fritsch Akademie gespeichert werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der Fritsch Akademie nicht an Dritte weitergegeben.
10.3 Die Fritsch Akademie verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende berechtigte Interessen von Fritsch & Partner entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).
10.4 Sofern der Teilnehmer eingewilligt hat, nutzt die Fritsch Akademie ihre Bestandsdaten zu folgenden Zwecken:
► Marktforschung
► Verbesserung der Leistungen
► Gestaltung von Produkten, z.B. Zielgruppenspez. Seminare,
► Kundenberatung
- Haftung
11.1 Der Teilnehmer wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer haftet die Fritsch Akademie nicht bzw. nur bis zur Höhe einer etwaig bestehenden Versicherungssumme.
11.2 Die Fritsch Akademie ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Lehrinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.
11.3 Die Fritsch Akademie haftet für Schäden, die durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fritsch Akademie nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Soweit eine Versicherung der Fritsch Akademie einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch – auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
11.4 Der Teilnehmer darf gegen Forderungen der Fritsch Akademie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Verjährung
Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Erleichterung der Verjährung von 3 Jahren auf 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit Veranstaltungsende.
- Sonstige Bestimmungen
13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der femininen oder Ähnlichen, wie divers, bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.
13.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann gilt als Gerichtsstand der Sitz der Fritsch Akademie in Berlin als vereinbart.
13.4 Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
Stand 2024.